Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Karsten Noack - 38855 Wernigerode - Stand Januar 2018

I Geltungsbereich

  1. Unsere nachstehenden Lieferungs und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen.Abweichende Bedingungen des Bestellers binden uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwa anderes vereinbart wird.
  2. Sind unsere Lieferungs - und Zahlungsbedingungen dem Besteller bereits bekannt, gelten sie auch ohne neue Bekanntgabe für künftige Geschäfte. Die Entgegennahme unserer Lieferungen oder Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.
  3. Auf Nichtkaufleute findet die vorstehende Nummer 2 keine Anwendung.
  4. Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Bedingungen müssen zur Wirksamkeit zwischen uns und dem Besteller schriftlich vereinbart werden.

II Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich in EURO ( € ) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer , jedoch ausschließlich Verpackung , Fracht, Überführung, Versicherung. Es werden die am jeweiligen Versandtag geltenden Preise berechnet. Die Preis der Waren oder Leistungen im Verkaufsraum sind incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Grundlage hierzu sind unsere Preislisten. Sofern die am Tag der Lieferung oder Verkaufs gültige Preisliste einen höheren Preis ausweist,als die am Tag des Vertragsabschlusses geltende Preisliste,so gilt die ursprüngliche Preisliste, sofern zwischen Bestellung und Lieferung nicht mehr als zwei Monate zurückliegen.
  2. Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesendlich ändern, sind die Vertragspartner verpfichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen.
  3. Auf Nichtkaufleute findet die vorstehende Nummer 2. Keine Anwendung.

III Anwendungstechnische Beratung

Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen, allerdings ohne Rechtsverbindlichkeit. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und unserer gehandelten Waren, befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

IV Lieferung

Da wir nur auf besonderer Vereinbarung Warenauslieferungen vornehmen, erfolg die Lieferung ab Filiale Wernigerode. Da die meisten Vertragspartner ihre Ware selbst abholen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung von Liefergegenständen mit der Mitteilung der Bereistellung auf den Besteller über. Im übrigen geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware von uns dem Kunden übergeben wird. Bei der Lieferung von Sonderbestellungen oder Anfertigungen behalten wir uns eine technisch bedingte Abweichung bis zu 10 % Plus oder Minus vor. Kommt es zu erhebliche, unvorhersehbare, sowie von uns nicht verschuldete Lieferverzögerungen, bitten wir Sie um Verständnis. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Besteller unverzüglich mit. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl der Besteller als auch wir unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen berechtigt , hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffene Menge vom Vertrag zurücktreten.

V Zahlungen

Die Zahlung der Warenlieferung sowie anderen Leistungen, erfolgt mit Bargeld oder mit EC - Karten über unser Kassensysten in unserer Filiale Wernigerode. Werden Rechnungen ausgestellt, dann sind diese zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto Kasse. Die Zahlung hat unter Ausschluss der Aufrechnung mit strittigen Gegenforderungen und der Zurückbehaltung zu den vereinbarten Zahlungszielen zu erfolgen. Der Rechnungsbetrag ist zum Fälligkeitstermin zu zahlen. Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit der Wertstellung am Fälligkeitstag auf dem von uns angegebenen Konto verfügen können. Rabatte werden nur auf Grund besonderer Vereinbarungen gewährt. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in der Höhe von 8 % ( bei Nichtkaufleuten 5 % ) über dem jeweiligen Basiszinssatz der EU - Zentralbank zu zahlen. Die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen oder anderer Umstände, welche auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers nach Vertagsabschluss schließen lassen, berechtigen zur sofortigen Fälligstellung aller unserer Forderungen ,die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

VI Eigentumsvorbehalte

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum solange vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus den Geschäftsverbindungen beglichen sind, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen oder auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Ware nach Mahnung zurückzunehmen und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen, beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung, zusammen mit nicht uns gehörenden Waren, erheben wir Miteigentum an der neuen Sache zur Zeit der Verarbeitung, nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung und Vermengung Alleineigentum, so überträgt er uns schon jetzt Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu anderen Waren, zur Zeit der Verbindung,Vermischung oder Vermengung.

Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen vom Kunden weiterveräußert, so tritt der Kunde schon jetzt, d.h. im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware ist unser Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im vorbenannten Sinne auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde ermächtigt uns, unter Vorbehalt des Widerrufes, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, wobei wir von der eigenen Einziehung keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Auf Verlangen hat der Kunde uns die abgetretenen Forderungen sowie den Schuldner zu benennen und diesem die Abtretung anzuzeigen.

Wir sind ermächtigt, dem Schuldner des Kunden die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Mit der Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren erlicht das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung. Mit der Tielgung aller Forderungen des Kunden aus der Geschäftsverbindung mit uns, gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

Mängel und Reklamation

Für Mängel haften wir wie folgt:

Der Käufer hat die Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Tagen durch schriftliche oder mündliche Anzeige an uns zu rügen. Ist das Geschäft für beide Seiten ein Handelgeschäft, bleiben die §§ 377,378 HGB unberührt. Bei Mängel sind wir berechtigt, unter Beachtung der Interessen des Käufers, die Art der Nacherfüllung als Ersatzlieferung oder Nachbesserung festzulegen.

Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder verweigern wir unbegründet die Nachbesserung oder die Erfüllung ernsthaft und endgültig, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder zu mindern. Wir haften nicht für Schadens - und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldenverhältnis. Dieses gilt nicht bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos oder soweit zwingend gesetzlich gehaftet wird.

Beispiele sind Fälle groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadens und / oder Aufwendungsersatzanspruch im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschrängt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn nicht grobes verschulden oder Vorsatz vorliegt. Sollten Waren durch uns montiert werden, erfolgt eine Abnahme mit unserem Monteur am Ende des letzten Montagetages der wesentlichen Fertigstellung. Bei Reklamation besteht eine anteilige Zahlungspflicht. Der Kunde kann aber einen Betrag in dreifacher Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einbehalten.

Kauft ein Verbraucher von uns, so beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre . Erwirbt ein Unternehmer in Ausübung einer gewerblichen selbständigen Tätigkeit Waren von uns, beschränken wir die Gewährleistung auf 1 Jahr.

Rückgaben

Wir sind nicht verpflichtet, nicht mehr oder falsch bestellte Ware zurückzunehmen. Rücknahmen erfolgen daher allein auf freiwilliger Basis, ohne Gewährung eines Rechtsanspruches und auch im Wiederholungsfall, zu nachfolgenden Bediengungen:

Der Kaufpreis für die Waren bleibt weiter fällig und ist vom Kunden zu zahlen. Zur Deckung der Rücknahmekosten berechnen wir Ihnen 20 % vom Warenwert. Die Rückgabe des Kaufpreises der Ware erfolg über Barauszahlung oder einer Gutschrift. Eine Rückgabe der Ware ist auch nur dann möglich, wenn sie vollständig und unbeschädigt ist.

Verarbeitung von Daten im Sinne BDSG

Die im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes § 1 Abs. 1 benannten natürlichen Personen erklären sich durch die Annahme unseres Angebotes damit einverstanden, dass dem Datenschutz unterliegende Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden, soweit diese für unseren Geschäftsbetrieb erforderlich sind.

Gültigkeit dieser Vertragsbedingungen / Gerichtsstand

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teiiweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistung - oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzliche Maß. Ist das zugrundeliegende Rechtsgeschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft, so ist Lieferungs - und Erfüllungsort und auch der Gerichtsstand Wernigerode.